Förderservice zur Heizungsmodernisierung

Einfach und bequem zum maximalen Fördergeld für Ihre Heizung!

Der Umstieg auf eine neue Heizung zahlt sich gleich dreifach aus. Dank moderner und energieeffizienter Technik sparen Sie zukünftig nicht nur Energie und Kosten. Die Entscheidung für eine neue Heizung wird zusätzlich gefördert. Neben den bundesweit abrufbaren staatlichen Zuschüsse stehen je nach Wohnort eventuell zusätzlich regionale Fördermöglichkeiten bereit.

Setzen Sie auf eine neue, effiziente Heizung und profitieren Sie zusätzlich von Fördergeldern. Auf Basis unseres Fachhandwerkerangebotes von Login Fachbetriebsportal unterstützen wir private Hauseigentümer bei der Heizungsmodernisierung. Jährlich können sich dank dem Förderservice über 7.000 Modernisierer beim Einbau einer geförderten Heizung über einen Zuschuss freuen. Je nach Heizsystem beträgt der Zuschuss 30 % bis zu 70 % der Kosten für den Anlagenkauf, die Installation und die Inbetriebnahme.

 

Förderbeispiel Heizungsmodernisierung

Jährlich können so über 7.000 Hauseigentümer beim Einbau einer geförderten Heizungsanlage von der lohnenden Zuschussförderung in Höhe von 30 % bis 70 % ihrer Kosten profitieren.

Die staatliche Heizungsförderung im Überblick

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €. Der Höchstbetrag für das Gebäude verteilt sich zu gleichen Teilen auf alle Wohnungen.

So setzt sich der Heizungszuschuss zusammen

  • 30 % Grundförderung für die Heizungsmodernisierung bei Einbau einen Wärmpumpe, Einer Holz-/Pelletheizung, einer Solarthermieanlage, einer Brennstoffzelle oder dem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder Gebäudenetz
  • Plus 5 % Effizienzbonus für Wärmepumpen für natürliche Kältemittel oder effiziente Wärmequellen
  • Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30 % Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70 % gegrenzt.

 

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden

Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

Der Förderservice im Überblick

Die KfW sieht vor, dass Antragsteller den BEG-Zuschuss eigenständig beantragen. Der Förderservice Heizungsmodernisierung ist ein Angebot an Eigentümer von Wohngebäuden die eine Heizungsmodernisierung im Haus planen.
Energieeffizienz-Experten erstellen die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind zusammen mit dem vorliegenden Liefer-/ Leistungsvertrag Voraussetzungen dafür, die staatliche BEG-Heizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.

  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD)
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal

 

Bitte beachten Sie:

Übergangsfrist bis 31.08.2024: Bei allen Maßnahmen mit dem Vorhabenbeginn (Beauftragung des Fachbetriebs) bis zum 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden.
Ab 1.9.2024 müssen Verträge eine auflösende oder aufschiebende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage beinhalten.

 

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